Regionalbudget

Kleinprojekte bis 20.000 € Gesamtkosten können sich

im Rahmen des GAK-Regionalbudgets um Fördermittel bewerben.

 

 Der nächste Projektaufruf startet am 

 am 15.01.2024 und endet am 01.03.2024, 15 Uhr.

(unter den Vorbehalt der Zurverfügungstellung von Fördermitteln durch das Ministerium).

 

 

Das Regionalmanagement bietet Infoabende

zum Bewerbungsverfahren und der Projektdurchführung an: 

  • 10.01.2024, 18:00 Uhr, Gaststätte Jäger eG, Schwarzenberger Str. 41 in Gummersbach-Hülsenbusch

  • 15.01.2024, 18:00 Uhr im DLRG Ausbildungszentrum Hermesdorf, Kickekamp 12, Waldbröl-Hermesdorf

 

 

Telefonische Beratung unter 02293-9015298 oder 02293-9015299.

 

Förderinhalte:

  • Ihr Kleinprojekt ist eine investive Maßnahme (also eine Anschaffung oder Baumaßnahme).

  • Es erfüllt die Handlungsziele der Regionalen Entwicklungsstrategie der LEADER-Region mit den Themenbereichen Leben und Arbeiten in der Region, Freizeit, Kultur und Tourismus in der Region, Natur und Klima in der Region oder Lernen in der Region (Details hierzu finden Sie in der Projektbewertungsmatrix).

  • (die Förderung von Photovoltaikanlagen hat die Mitgliederversammlung per Beschluss in der Sitzung vom 22.11.2023 ausgeschlossen)

 

Fördersumme und Eigenanteil:

  • Die förderfähigen Gesamtkosten des Projektes liegen zwischen 2.500 und 20.000 € (bei Projektträgern, die vorsteuerabzugsberechtigt sind, werden nur Nettokosten gefördert).

  • Es können bis zu 80% der Gesamtkosten gefördert werden, die restlichen 20% sind durch den Projektträger selbst aufzubringen (z.B. durch das Vereinsvermögen oder bei gemeinnützigen Vereinen durch Eigenleistung).

  • Es gilt das Erstattungsprinzip, der Projektträger muss die Projektkosten vorfinanzieren. Eine Rückerstattung erfolgt nach der Vorlage entsprechender Rechnungen und Zahlungsbelege.

  • Zweckgebundene Spenden gelten als Einnahmen und müssen bei Antragstellung angegeben werden. Sie vermindern die zuwendungsfähigen Ausgaben und somit die Fördersumme.

     

Rahmenbedingungen:

  • Mit dem Projekt wurde noch nicht begonnen.

  • Eine schnelle Umsetzung bis November 2024 ist möglich.

  • Antragsteller können Vereine, Initiativen, Stiftung, Städte und Gemeinden und Privatpersonen sein. (Antragsteller dürfen sich auch mit mehreren Projekten pro Jahr bewerben, die Projektinhalte dürfe sich inhaltlich dabei in keiner Weise ergänzen.)

    • Ausgenommen sind Organisationen, die eine wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben unabhängig von ihrer Rechtsform und der Art ihrer Finanzierung. Diese sind von der Förderung ausgeschlossen; denn Ausgaben, die die Tatbestandsmerkmale einer staatlichen Beihilfe im Sinne des Artikels 107 Absatz 1 des Vertrages über die Arbeitsweis der EU (AEUV) erfüllen, sind nicht förderfähig.

  • Das Projekt wird auf dem Gebiet der LEADER-Region Oberberg umgesetzt.

  • Alle bau- und umweltrechtlichen Genehmigungen liegen bis zum Unterschreiben der Weiterleitungsverträge (voraussichtlich Mitte Mai) vor. (Wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass nötige Genehmigungen nicht eingeholt wurden, können die Fördergelder zurückverlangt werden.)

  • Der Projektträger ist nach Fertigstellung für die geförderte Maßnahme verantwortlich. Diese muss gepflegt und bei Beschädigungen repariert oder auch ersetzt werden (Zweckbindungsfrist). Bei Nichtbeachtung innerhalb der Fristen können Fördergelder zurückverlangt werden.

    • Technische Geräte und Maßnahmen haben ein Zweckbindungsfrist von 5 Jahren

    • Baumaßnahmen unterliegen einer Zweckbindungsfrist von 12 Jahren.

 

WICHTIG! Alle Informationen zu den nötigen Bewerbungsunterlagen finden Sie auf dem Informationsblatt Kleinprojekte.

 

Folgende Unterlagen sind bis zum 01.03.2024, 15 Uhr einzureichen:

 - Antrag auf Förderung eines Kleinprojektes (mit Unterschrift)

 - ausgefüllter Kosten- und Finanzierungsplan

 - Plausibilisierungsunterlagen: Angebote/ Kostenvoranschläge/ Preisabfragen (und die

    nötigen Vergleichsangebote)

 - Plausibilisierung Eigenleistung (nur bei gemeinnützigen Vereinen möglich):

> 60% der Netto-Kosten Arbeitsleistungen, die bei Vergabe an Handwerker/ Unternehmen entstehen würden können geltend gemacht werden (Angebot als Nachweis beifügen)

> Eigenleistungen müssen bei Auszahlung durch Stundenzettel (Wert der Arbeitstunde 15 €) belegt werden

> Eigenleistungen können maximal 20% der Gesamtkosten ausmachen

 - Anlagen zur Rechtsform des Antragstellers (z.B. Satzung oder Gesellschaftervertrag)

 - Anlagen zur Vertretungsbefugnis (z.B. Auszug Vereinsregister oder Handelsregister)

 

 

 - Ggf. Nachweis der Gemeinnützigkeit, sofern Eigenleistungen als Eigenanteil anerkannt werden sollen

 - Ggf. schriftliche Bestätigung zum Vorsteuerabzug

 - Ggf. Auflistung der für das Projekt eingegangenen zweckgebundenen Spenden oder Einnahmen

 - Ggf. alle benötigten bau- und umweltrechtlichen Genehmigungen

 - Ggf. Nutzungsvereinbarung, falls der Antragsteller nicht zugleich der Eigentümer ist (z.B. auch

    Pacht-, Mietvertrag oder Eigentümererklärung)

 

Abgabe der Unterlagen:

Die kompletten Unterlagen sind bis zum 01.03.2024, 15 Uhr  im Original mit den nötigen Unterschriften bei der LEADER-Region Oberberg:

Kulturlandschaftsverband Oberberg e.V., Schloss Homburg 2, 51588 Nümbrecht einzureichen.

 

(Unser Briefkasten befindet sich Richtung Schloss vor dem ersten steinernen Torbogen rechts.)

 

Wir akzeptieren auch gut lesbare Scans der kompletten Unterlagen an bis zum oben genannten Fristende. Dennoch  müssen auch hier die Originalunterlagen bis zum Ende der Folgewoche  bei oben genannter Adresse vorliegen.

 

Downloads:

Antrag auf Förderung eines Kleinprojektes 2024

Kosten- und Finanzierungsplan (Excel)

Nutzungsvereinbarung_Vorlage (pdf)

 

Bitte unbedingt beachten:

Informationsblatt Kleinprojekte 2024

Projektbewertungsmatrix Kleinprojekte ab 2023

 

Sonderfall bei Punktgleichheit:

Umlaufbeschuss des Erweiterten Vorstands vom 24.03.2021 - mit Genehmigung der Bezirksregierung

Bei der Projektauswahl Kleinprojekte entscheidet das Punkteranking, ermittelt anhand der Projektbewertungsmatrix, über die Förderwürdigkeit der Projekte. 
Sonderfall: Bei Projekten mit gleicher Punktwertung können per Losverfahren die zu fördernden Projekte ausgewählt werden,    
sollten nicht alle Projekte mit dieser Punktewertung mit dem zur Verfügung stehenden Fördermittel unterstützt werden können.  

 

Weitere Informationen:

Richtlinie Struktur-und Dorfentwicklung (07/23)

Regionale Entwicklungsstrategie LEADER-Region Oberberg:1000 Dörfer - eine Zukunft (2023 - 2027+)

 

Unterlagen bei Umsetzung:

Weiterleitungsvertrag Kleinprojekte 2022

ANBest-P (allgemeine Nebenbestimmungen bei öffentlicher Förderung, Private)

Inventarliste

 

Unterlagen zur Abrechnung:

Auszahlungsantrag

Belegliste

Verwendungsnachweis

(wird ausgewählten Projekten per E-Mail zugesandt)

 

Fördermittelgeber:

 

Kleinprojekte werden mit Mitteln des Bundes und des Landes NRW im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) gefördert.

 

 

 Fördermittelgeber 

 

Der Oberbergische Kreis unterstützt beim 10-prozentigen Eigenanteil am Gesamtbudget.

 

 

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