Fördermöglichkeiten außerhalb von LEADER
Aktuelle Fördermöglichkeiten:
Bingo Ehrenamtsstiftung NRW
Die Stiftung hilft Projekten, die ehrenamtliches Engagement wertschätzen und anerkennen. Gefördert werden Maßnahmen mit denen Engagierten gedankt wird, ihre Arbeit sichtbar gemacht oder Anerkennung im lokalen Umfeld geschaffen wird. Sichtbarkeit stärkt Motivation und macht den Wert des Ehrenamts für die Gesellschaft deutlich. Die Stiftung fördert Maßnahmen, die bestehende ehrenamtliche Projekte verbessern und Engagement erleichtern. Dazu zählen neben Sachmitteln auch Formate, Strukturen oder Qualifizierungen, die Ehrenamt zeitgemäß und motivierend gestalten.
Wenn Du mit Deiner gemeinnützigen Organisation ein ehrenamtliches Projekt planst, könnt Ihr bis zu 5.000 € Förderung von uns erhalten. Diese Förderungen können ab 1. September beantragt werden – registrieren kannst Du Deine Organisation aber schon jetzt! Wenn Du mit Deiner gemeinnützigen Organisation ein ehrenamtliches Projekt planst, könnt Ihr bis zu 5.000 € Förderung von der Stiftung erhalten. Diese Förderungen können ab 1. September beantragt werden – registrieren kannst Du Deine Organisation aber schon jetzt!
Weitere Infos gibt es bei der Bingo Ehrenamtsstiftung NRW.
Förderung für vernetzte Kulturprojekte im Bergischen Land
Vereine, Kultureinrichtungen, Kunstschaffende, Kollektive sowie Kommunen und Kreise können sich bis zum 30. September 2026 bewerben.
Das RKP-Regionales Kultur Programm NRW fördert 2027 im dreißigsten Jahr interkommunale Kooperationsvorhaben und (spartenübergreifende) Netzwerkprojekte. Damit unterstützt das Landesprogramm neue Impulse in der Kulturarbeit vor Ort und öffnet künstlerische Experimentierfelder. Weitere Informationen dazu erhalten Sie in der nachfolgend verlinkten
Pressemitteilung des RKP-Büro Bergisches Land.
Kontakt: RKP-Büro Bergisches Land
Meike Utke
Telefon: 02104 992071
Email:
Demokratie leben!
Förderaufrufe für 2027 - Abgabefrist für Skizzen: 4. September 2026
Gemeinnützige Organisationen und Vereine können sich mit Projekten zu Demokratiebildung, Extremismusprävention, digitalem Raum sowie Integration und Teilhabe für das Förderprogramm „Demokratie leben!“ bewerben.
Mit dem Programm fördert das Bundesfamilienministerium zivilge sellschaftliches Engagement für ein vielfältiges und demokratisches Miteinander sowie die Arbeit gegen Radikalisierungen und Polarisierungen in der Gesellschaft
Vor Ort vereint 2026
Bewerbungsfrist: 14. September 2026
Mit bis zu 12.000 Euro fördert die gemeinnützige GmbH Änderwerk zusammen mit Partnern Projekte, die den Zusammenhalt in kleineren Städten und Dörfern stärken.
Das Förderprogramm „Vor Ort vereint – Für ein starkes Miteinander“ richtet sich an Einzelpersonen, Vereine und Initiativen, die in kleineren Städten und Dörfern oder gemeindeübergreifenden Kooperationen mit bis zu 20.000 Einwohnenden aktiv sind. Förderfähig sind Vorhaben, die Begegnung ermöglichen, Demokratie stärken sowie Teilhabe und Grundrechte fördern.
Mit bis zu 1.000 Umweltschecks „Naturschutz Nordrhein-Westfalen“ in Höhe von jeweils 2.000 Euro bietet das Umweltministerium Nordrhein-Westfalen eine neue unbürokratische Unterstützung für Projekte im Natur- und Artenschutz. Neben der Anlage und Pflege von Lebensräumen sind dabei zum Beispiel auch Angebote zur Naturschutzbildung und Öffentlichkeitsarbeit förderfähig.
Was wird gefördert? Das Land Nordrhein-Westfalen fördert Vorhaben, die sich mit Maßnahmen zum Erhalt und zum Schutz der Natur befassen. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Maßnahmen zum Schutz der Natur beitragen oder Menschen für lokalen und regionalen Natur- und Artenschutz begeistern. Hierzu gehören zum Beispiel die Anlage von Biotopen, die Förderung von Insektenlebensräumen oder Veranstaltungen und Mitmachaktionen des praktischen Naturschutzes sowie Informationsangebote im Gelände. Mögliche Orte für Maßnahmen sind zum Beispiel Schulhöfe, Vereinsgrundstücke oder öffentliche Flächen, die von der Gemeinde zur Verfügung gestellt werden. Anträge können sowohl von Privatpersonen als auch von zum Beispiel Vereinen und Stiftungen eingereicht werden. Eigenanteile sind nicht erforderlich: Die Förderung beträgt pauschal 2.000 Euro, wenn förderfähige Ausgaben in mindestens dieser Höhe nachgewiesen werden. Wichtig ist, dass die Umsetzung erst nach Antragstellung und Bewilligung erfolgt. Die Vorhaben müssen bis zum Ende des jeweiligen Haushaltsjahres abgeschlossen sein.
Wer ist antragsberechtigt? Natürliche Personen und juristische Personen des privaten Rechts.
Antragstellung/ Fristen: Anträge können über das Online-Portal förderung.nrw gestellt werden. Die Antragsfrist für dieses Jahr ist voraussichtlich der 30.09.2026. Bewilligungsbehörde ist das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW (LANUK NRW). Vollständige Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Die Vorhaben müssen bis zum 31. Dezember des jeweiligen Haushaltsjahres abgeschlossen sein.
Nachfolgend möchte das Regionalmanagement Sie auch auf andere regionale und überregionale Informationsquellen, Beratungsangebote und Fördermöglichkeiten hinweisen:

Die Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE)
bietet diverse Förderprogramme an, die Förderinhalte, mögliche Antragssteller und Antragsfristen variieren.
Die Antragstellung ist überwiegend digital und es werden zu jeden Programm vielfältige Infoabende angeboten.

Engagiert in NRW
Hier findet man diverse Informationen und Förderungen für Akteure, die sich ehrenamtlich engagieren.
Auf dieser Internetseite kann man sich mit guten Projekten auch jedes Jahr für den Engagementpreis NRW bewerben.

Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBG NRW).
Das Ministerium ist vor allem für seine Heimatförderprogramme bei Vereinen bekannt:
Dem Heimatcheck für kleine Vorhaben oder das Heimatzeugnis für Bauwerke und Orte.
Darüber hinaus gibt es Förderprogramme für Denkmäler, Sportstätten, Wohnraum und vieles mehr, Informationen finden Sie hier: Förderhinweise MHKBD

Struktur- und Dorfentwicklung (ehemals Dorferneuerung) - Ein Programm der Landesregierung NRW.
Die Bewerbungsphase 2026 läuft vom 01.01.2026 bis zum 15.03.2026.
Hierüber können z.B. Dorfgemeinschaftshäuser und Multifunktionshäuser, dörfliche Platzgestaltung, Freizeiteinrichtungen, Erhalt dörflicher Bausubstanz und vieles mehr gefördert werden. Weiter Informationen finden Sie hier: Bezirksregierung Köln -Hinweise SDE
Max. Förderung: 50.000 € bis zu 250.000 €, die Förderquote variiert je nach Art/ Rechtsform des Antragsstellers zwischen 35% bis zu 70%.
Die Beratung erfolgt über die Bezirksregierungen, die Antragstellung erfolgt online.
öffentliche Stiftungen:
Bei den lokalen Sparkassen und der Kreissparkasse Köln gibt es vielfältige Unterstützungsangebote über deren Stiftungen. Von Kultur und Kunst bis Umwelt und Bildung haben die Sparkassen passende Stiftungen.
Eine große Stiftung für Umweltschutz; Erhaltung Biodiversität; Lernen und Bildung im Bereich Umwelt und Unterstützung nachhaltiger Produkte stellt die „Stiftung Umwelt und Entwicklung Nordrhein- Westfalen“ da. Genauere Informationen: Homepage SUE
Für Projekte Rund um Kultur und Denkmalschutz bietet die Regionale Kulturförderung des LVR Fördermöglichkeiten an. Neben Veranstaltungen können auch Anschaffungen von Kunst- und Denkmalgegenständen gefördert werden.
Die „NRW Stiftung“ unterstützt Engagement von Bürger*innen beim Erhalt von Kulturgütern, Denkmälern und Landschaften. Für mehr Informationen NRW-Stiftung klicken.
private Stiftungen:
Zu den Themen Naturwissenschaft und Forschung; Ausbildung und Bildung für Jugendliche und Senioren bietet die Hans Hermann Voss- Stiftung viele Fördermöglichkeiten.
Die Jürgen Remboldt Stiftung bietet Unterstützung für bürgerliches Engagements aus vielen Bereichen wie zum Beispiel Kunst, Kultur, Bildung und Umweltschutz an.
Beratung und Informationsquellen:

Der Dorfservice Oberberg unterstützt Dorfgemeinschaften, Heimat- und Verschönerungsvereine bei Projektvorhaben und berät zu Fördermöglichkeiten.
Ansprechpartner:
Markus Klein
02261 88-6131

Über aktuelle Stiftungspreise und Wettbewerbe informiert auch immer die DVS Vernetzungsstelle Ländliche Räume:
Der Verein „Region Köln/Bonn e.V.“ bietet eine Beratung für verschiedene europäische Fonds an, welche die Infrastruktur, nachhaltige Entwicklung und Lebensqualität des ländlichen Raumes unterstützen.

Die REGIONALE 2025 Bergisches RheinLand ist ein Strukturprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen. Seit 2018 arbeiten der Oberbergische Kreis, der Rheinisch-Bergische Kreis, der Rhein-Sieg-Kreis und der Region Köln/Bonn e.V. zusammen und qualifizieren innovative Projekte, die zu Zukunftsthemen des Bergischen RheinLandes beitragen. Mehr Informationen gibt es auf www.regionale2025.de
Eines der Zukunftsthemen der REGIONALE 2025 behandelt unter dem Titel „Das Gute Leben selbst gemacht! Knotenpunkte des öffentlichen Lebens im Bergischen RheinLand“ das Thema bürgerschaftliches Engagement. Beispielgebende Projekte sind unter www.knotenpunkte.de zusammengestellt.
andere "Einnahmequellen":
Das Besondere beim Crowdfunding ist, dass eine Vielzahl von Menschen ein Projekt finanziell unterstützt und so möglich macht. Dabei wenden sich die Projektinitiatoren direkt an die Öffentlichkeit, um möglichst viele Interessenten für eine gemeinschaftliche Finanzierung zu gewinnen.
Hier bietet die Volksbank Oberberg z.B. ein geeignetes Portal für Vereine, die so Geld für Projektideen sammeln möchten. Weitere Portale, die diese Möglichkeiten bieten, finden Sie im Internet.
Aktion – Mensch fördert gemeinnützige Organisationen, die sich in den Lebensbereichen Arbeit, Freizeit, Bildung und Persönlichkeitsentwicklung, Wohnen oder Barrierefreiheit und Mobilität engagieren. Gerne informieren Sie sich auf der Hompage Aktion Mensch.