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Regionalbudget

Kleinprojekte bis 20.000 € Gesamtkosten können sich

im Rahmen des GAK-Regionalbudgets um Fördermittel bewerben.

 

Der nächste Projektaufruf startet am 07.01.2025 und läuft bis zum 15.03.2025, 12:00 Uhr.

 

Förderinhalte:

  • Ihr Kleinprojekt ist eine investive Maßnahme (also eine Anschaffung oder Baumaßnahme).

  • Es erfüllt die Handlungsziele der Regionalen Entwicklungsstrategie der LEADER-Region mit den Themenbereichen Leben und Arbeiten in der Region, Freizeit, Kultur und Tourismus in der Region, Natur und Klima in der Region oder Lernen in der Region (Details hierzu finden Sie in der Projektbewertungsmatrix).

  • Das Kleinprojekt ist öffentlich zugänglich, weist einen signifikanten öffentlichen Nutzen auf oder schafft ein neues Angebot für eine breite Öffentlichkeit

 

Fördersumme und Eigenanteil:

  • Die förderfähigen Gesamtkosten des Projektes liegen zwischen 2.500 und 20.000 € (bei Projektträgern, die vorsteuerabzugsberechtigt sind, werden nur Nettokosten gefördert).

  • Es können bis zu 80% der Gesamtkosten gefördert werden, die restlichen 20% sind durch den Projektträger selbst aufzubringen (z.B. durch das Vereinsvermögen oder bei gemeinnützigen Vereinen durch Eigenleistung).

     

    Neu ab 2025: 

    • Per Beschluss der Mitgliederversammlung vom 04.11.2024  können Projektvorhaben, die in mehreren Orten oder Kommunen aktiv, bzw. wirksam oder für mehrere Orte oder Kommunen bedeutsam sind, eine Höchstfördersumme von 16.000 € beantragen (80% der zulässigen Gesamtkosten von 20.000 €).

    • Kleinprojekte, die nur im Projektort aktiv, wirksam oder für diesen bedeutsam sind, können eine Höchstfördersumme von 8.000 € beantragen (80% der zulässige Gesamtkosten von 10.000 €).

  • Es gilt das Erstattungsprinzip, der Projektträger muss die Projektkosten vorfinanzieren. Eine Rückerstattung erfolgt nach der Vorlage entsprechender Rechnungen und Zahlungsbelege.

  • Zweckgebundene Spenden gelten als Einnahmen und müssen bei Antragstellung angegeben werden. Sie vermindern die Fördersumme.

     

Rahmenbedingungen:

  • Mit dem Projekt wurde noch nicht begonnen.

  • Eine schnelle Umsetzung bis November 2025 ist möglich.

  • Antragsteller können Vereine, Initiativen, Stiftungen, Städte und Gemeinden und Privatpersonen sein. (Antragsteller dürfen sich auch mit mehreren Projekten pro Jahr bewerben, die Projektinhalte dürfe sich inhaltlich dabei in keiner Weise ergänzen.)

    [Ausgenommen sind Organisationen, die eine wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben unabhängig von ihrer Rechtsform und der Art ihrer Finanzierung. Diese sind von der Förderung ausgeschlossen; denn Ausgaben, die die Tatbestandsmerkmale einer staatlichen Beihilfe im Sinne des Artikels 107 Absatz 1 des Vertrages über die Arbeitsweis der EU (AEUV) erfüllen, sind nicht förderfähig. Ebenso sind Parteien und politische Gruppierungen als Antragsteller ausgeschlossen.]

  • Das Projekt wird auf dem Gebiet der LEADER-Region Oberberg umgesetzt.

  • Alle bau- und umweltrechtlichen Genehmigungen liegen bis zum Unterschreiben der Weiterleitungsverträge vor. (Wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass nötige Genehmigungen nicht eingeholt wurden, können die Fördergelder zurückverlangt werden.)

  • Der Projektträger ist nach Fertigstellung für die geförderte Maßnahme verantwortlich. Diese muss gepflegt und bei Beschädigungen repariert oder auch ersetzt werden (Zweckbindungsfrist). Bei Nichtbeachtung innerhalb der Fristen können Fördergelder zurückverlangt werden.

    • Maschinen und Geräte haben ein Zweckbindungsfrist von 5 Jahren

    • Baumaßnahmen unterliegen einer Zweckbindungsfrist von 12 Jahren.

       

Nicht förderfähig sind:

  • Vorhaben, die zum reinen Eigennutz des Projektträgers sowie zur Erfüllung originärer Betätigung (z.B. Sportausstattung für Sportvereine, Musikinstrumente für Musikvereine,...) gedacht sind

  • Vorhaben, die als alleinigen Zweck die Umsetzung einer energetischen Maßnahmen, Energiegewinnung oder die Anschaffung technischer Ausstattung solcher Anlagen haben

  • Vorhaben im Zusammenhang mit Anbau, Verarbeitung oder Vertrieb von Cannabisprodukten

  • Vorhaben mit wirtschaftlicher Zielsetzung

     

WICHTIG! Alle Informationen zu den nötigen Bewerbungsunterlagen finden Sie auf dem Informationsblatt Kleinprojekte.

 

Folgende Unterlagen sind einzureichen:

 - Antrag auf Förderung eines Kleinprojektes 

 - ausgefüllter Kosten- und Finanzierungsplan

 - Plausibilisierungsunterlagen: Angebote/ Kostenvoranschläge/ Preisabfragen (und die nötigen Vergleichsangebote)

 - Anlagen zur Vertretungsbefugnis (z.B. Auszug Vereinsregister, diesen kann man auf www.handelsregister.de selber downloaden)

 

 - Ggf. Plausibilisierung Eigenleistung (nur bei gemeinnützigen Vereinen möglich):

> 60% der Netto-Kosten Arbeitsleistungen, die bei Vergabe an Handwerker/ Unternehmen entstehen würden können geltend gemacht werden (Angebot als Nachweis beifügen)

> Eigenleistungen müssen bei Auszahlung durch Stundenzettel (Wert der Arbeitsstunde 20 €) belegt werden

> Eigenleistungen können maximal 20% der Gesamtkosten ausmachen

 - Ggf. Nachweis der Gemeinnützigkeit, sofern Eigenleistungen als Eigenanteil anerkannt werden sollen

 - Ggf. Anlagen zur Rechtsform des Antragstellers (z.B. Satzung oder Gesellschaftervertrag)

 - Ggf. schriftliche Bestätigung zum Vorsteuerabzug (z.B. bei anteiligem Vorsteuerabzug)

 - Ggf. Auflistung der für das Projekt eingegangenen zweckgebundenen Spenden oder Einnahmen

 - Ggf. alle benötigten bau- und umweltrechtlichen Genehmigungen

 - Ggf. Nutzungsvereinbarung, falls der Antragsteller nicht zugleich der Eigentümer ist (z.B. auch Pacht-, Mietvertrag oder

   Eigentümererklärung)

 

Abgabe der Unterlagen:

Die kompletten Unterlagen sind bis zum 15.03.2025, 12:00 Uhr digital, in gut lesbarerer Form an  zu senden. 

Den unterschriebenen Antrag reichen Sie bitte in der Folgewoche auch im Original ein: 

Kulturlandschaftsverband Oberberg e.V. 

Schloss Homburg 2 

51588 Nümbrecht 

(Unser Briefkasten befindet sich Richtung Schloss vor dem ersten steinernen Torbogen rechts.)

 

 

Downloads:

Antrag auf Förderung eines Kleinprojektes 2025

Kosten- und Finanzierungsplan (Excel)

Nutzungsvereinbarung_Vorlage (pdf)

 

Bitte unbedingt beachten:

Informationsblatt Kleinprojekte 2025

Bewertungsmatrix ab 2025

 

Sonderfall bei Punktgleichheit:

Umlaufbeschuss des Erweiterten Vorstands vom 24.03.2021 - mit Genehmigung der Bezirksregierung

Bei der Projektauswahl Kleinprojekte entscheidet das Punkteranking, ermittelt anhand der Projektbewertungsmatrix, über die Förderwürdigkeit der Projekte. 
Sonderfall: Bei Projekten mit gleicher Punktwertung können per Losverfahren die zu fördernden Projekte ausgewählt werden,    
sollten nicht alle Projekte mit dieser Punktewertung mit dem zur Verfügung stehenden Fördermittel unterstützt werden können.  

 

Weitere Informationen:

Richtlinie Struktur-und Dorfentwicklung (07/23)

Regionale Entwicklungsstrategie Region Oberberg Version November 2024

 

Unterlagen bei Umsetzung:

Weiterleitungsvertrag Kleinprojekte 2022

ANBest-P (allgemeine Nebenbestimmungen bei öffentlicher Förderung, Private)

Inventarliste

 

Unterlagen zur Abrechnung:

Auszahlungsantrag

Belegliste

Verwendungsnachweis

(wird ausgewählten Projekten per E-Mail zugesandt)

 

Fördermittelgeber:

 

Kleinprojekte werden mit Mitteln des Bundes und des Landes NRW im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) gefördert.

 

 

 Fördermittelgeber 

 

Der Oberbergische Kreis unterstützt beim 10-prozentigen Eigenanteil am Gesamtbudget.

 

 

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