Aktuelle Fördermöglichkeiten:
Die Sozialstiftung der Kreissparkasse Köln verlängert die Frist zur Antragstellung im Oberbergischen Kreis: Förderanträge für gemeinnützige Projekte, deren Umsetzung ab Oktober 2026 beginnt, können noch bis zum 1. August online zugesandt werden.
Damit erhalten gemeinnützige Einrichtungen, Vereine und Initiativen zusätzliche Zeit, ihre Projekte für eine Förderung vorzubereiten und einzureichen.
Gefördert werden Projekte und Initiativen, die Kindern und Jugendlichen sowie älteren Menschen zugutekommen. Darüber hinaus unterstützt die Sozialstiftung Vorhaben zur Förderung der öffentlichen Gesundheit und des Wohlfahrtswesens.
Voraussetzung ist, dass diese nicht bereits über eine Grund- oder Regelförderung finanziert werden.
Interessierte bekommen Informationen zu den Förderbedingungen sowie zur Online-Antragstellung auf der Internetseite der Stiftung www.ksk-koeln.de oder telefonisch unter (02 21) 227-2278 und 227-4291.
Mit bis zu 1.000 Umweltschecks „Naturschutz Nordrhein-Westfalen“ in Höhe von jeweils 2.000 Euro bietet das Umweltministerium Nordrhein-Westfalen eine neue unbürokratische Unterstützung für Projekte im Natur- und Artenschutz. Neben der Anlage und Pflege von Lebensräumen sind dabei zum Beispiel auch Angebote zur Naturschutzbildung und Öffentlichkeitsarbeit förderfähig.
Was wird gefördert?
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert Vorhaben, die sich mit Maßnahmen zum Erhalt und zum Schutz der Natur befassen. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Maßnahmen zum Schutz der Natur beitragen oder Menschen für lokalen und regionalen Natur- und Artenschutz begeistern. Hierzu gehören zum Beispiel die Anlage von Biotopen, die Förderung von Insektenlebensräumen oder Veranstaltungen und Mitmachaktionen des praktischen Naturschutzes sowie Informationsangebote im Gelände. Mögliche Orte für Maßnahmen sind zum Beispiel Schulhöfe, Vereinsgrundstücke oder öffentliche Flächen, die von der Gemeinde zur Verfügung gestellt werden. Anträge können sowohl von Privatpersonen als auch von zum Beispiel Vereinen und Stiftungen eingereicht werden. Eigenanteile sind nicht erforderlich: Die Förderung beträgt pauschal 2.000 Euro, wenn förderfähige Ausgaben in mindestens dieser Höhe nachgewiesen werden. Wichtig ist, dass die Umsetzung erst nach Antragstellung und Bewilligung erfolgt. Die Vorhaben müssen bis zum Ende des jeweiligen Haushaltsjahres abgeschlossen sein.
Wer ist antragsberechtigt?
Natürliche Personen und juristische Personen des privaten Rechts.
Antragstellung/ Fristen
Anträge können ab dem 25.02.2026 über das Online-Portal förderung.nrw gestellt werden. Die Antragsfrist für dieses Jahr ist voraussichtlich der 30.09.2026. Bewilligungsbehörde ist das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW (LANUK NRW). Vollständige Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet.
Die Vorhaben müssen bis zum 31. Dezember des jeweiligen Haushaltsjahres abgeschlossen sein.
Nachfolgend möchte das Regionalmanagement Sie auch auf andere regionale und überregionale Informationsquellen, Beratungsangebote und Fördermöglichkeiten hinweisen: